Häufige Fragen zur Trauung
Brauchen wir Trauzeugen?
In der evangelischen Kirche brauchen Sie keine Trauzeugen. Sie haben, anders als in der katholischen Kirche, bei uns keine kirchenrechtliche Bedeutung oder Funktionen. Daher ist es auch möglich, nur eine Person oder mehr als zwei Trauzeugen zu benennen. Zwei Personen sind aber üblich und daher auch in unseren Formularen so aufgeführt. Trauzeugen müssen weder getauft sein, noch einer christlichen Kirche angehören. Sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Sie benötigen eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit, Ihre Taufurkunden und Angaben darüber, wann und wo Sie konfirmiert oder gefirmt wurden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Anmeldeformular, welches auch gerne schon ausgefüllt als Entwurf zum Traugespräch mitgebracht werden kann.
Wer kann evangelisch getraut werden?
Jeder, der in der evangelischen Kirche ist, kann evangelisch getraut werden. Um evangelisch getraut zu werden, muss mindestens einer der beiden Ehepartner der evangelischen Kirche angehörig sein.
Können auch gleichgeschlechtliche Paare getraut werden?
Gleichgeschlechtliche Paare können in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können sich auch gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst trauen lassen. Ihr Traugottesdienst ist eine Amthandlung und der Weg ins Kirchenbuch findet wie jede andere kirchliche Eheschließung statt.