Wir kümmern uns drum

Der Kirchengemeinderat (KGR) der Ev.-Luth. Kirchengemeinde besteht derzeit aus 13 Mitgliedern. Unter Ihnen Ehrenamtliche, MitarbeiterInnen und die drei Pastoren der Gemeinde.

Der KGR tagt einmal im Monat und zu besonderen Anlässen. Zwischen den einzelnen Sitzungen wird er durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden vertreten. Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind sehr vielfältig. Sie werden in der Verfassung und in den Gesetzen der Nordkirche geregelt.

Die Aufgaben des Kirchengemeinderates

  • Verantwortung für Gemeindeaktivitäten und Sorge tragen für die Durchführung des Gottesdienstes
  • Beratung der Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden, für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung
  • Diakonische Arbeitsbereiche
  • Förderung der kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
  • Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke und Entscheidungen über deren Nutzung
  • Mitwirkung bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde und Tragen der Personalverantwortung
  • Verantwortung für die Verwaltung der Finanzen
  • Vertretung der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit

Der Kirchengemeinderat informiert

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